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ASB Betreuungsverein für die rechtliche Betreuung

Betreuung statt Bevormundung!
Seit 1992 gibt es in Deutschland keine Entmündigung mehr. Das Betreuungsrecht hat die ca. 100 Jahre geltenden Vorschriften zur Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft für Erwachsene abgelöst.
 
 
Dadurch wurde das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen, ihre Wünsche und ihre persönliche Situation in den Vordergrund gerückt.