
ASB Betreuungsverein für die rechtliche Betreuung
Betreuung statt Bevormundung!Wer braucht eine gesetzliche Betreuung?
Menschen, die ihre Angelegenheiten teilweise oder umfassend -vorübergehend oder dauerhaft- nicht selbständig besorgen können, weil sie z.B.:
- eine geistige Behinderung haben
- psychisch krank oder psychisch behindert sind
- an einer Suchterkrankung leiden
- eine körperliche Beeinträchtigung haben
- gebrechlich oder verwirrt sind
Für sie bestellt das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer, die oder der sich um die zu regelnden Dinge kümmert.
Was tut die gesetzliche Betreuerin / der Betreuer?
Die gesetzliche Betreuerin und der Betreuer ist im Rahmen der individuell gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise tätig. Sie bzw. er trifft Regelungen im Sinne der betreuten Person und gibt Hilfe bzgl.
- der Gesundheitssorge
- der häuslichen Versorgung
- der Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- finanzieller Angelegenheiten und Vermögensangelegenheiten
- Behörden- und Rechtsangelegenheiten
- und mehr













