Betreuung statt Bevormundung Betreuungsverein für die Rechtliche Betreuung

Seit 1992 gibt es in Deutschland keine Entmündigung mehr. Das Betreuungsrecht hat die ca. 100 Jahre geltenden Vorschriften zur Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft für Erwachsene abgelöst. Dadurch wurde das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen, ihre Wünsche und ihre persönliche Situation in den Vordergrund gerückt. Unser Betreuungsverein steht Ihnen zur Seite!

Unser Angebot für Betroffene und Betreuer*innen

Rechtliche Betreuung

Wer braucht eine gesetzliche Betreuung?

Menschen, die ihre Angelegenheiten teilweise oder umfassend - vorübergehend oder dauerhaft - nicht selbständig besorgen können, weil sie z.B.:

  • eine geistige Behinderung haben
  • psychisch krank oder psychisch behindert sind
  • an einer Suchterkrankung leiden
  • eine körperliche Beeinträchtigung haben
  • gebrechlich oder verwirrt sind

Für sie bestellt das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer, die oder der sich um die zu regelnden Dinge kümmert.

Was tut die gesetzliche Betreuerin / der Betreuer?

Die gesetzliche Betreuerin und der Betreuer ist im Rahmen der individuell gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise tätig. Sie bzw. er trifft Regelungen im Sinne der betreuten Person und gibt Hilfe bzgl.

  • der Gesundheitssorge
  • der häuslichen Versorgung
  • der Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • finanzieller Angelegenheiten und Vermögensangelegenheiten
  • Behörden- und Rechtsangelegenheiten
  • und mehr

Beratung und Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer*innen

Wer kann im Ehrenamt gesetzliche Betreuer*in werden?

Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine gesetzliche Betreuung übernehmen. Sie, bzw. er sollte bereit sein, sich sozial zu engagieren und persönliche Verantwortung für einen hilfsbedürftigen Menschen zu übernehmen und sich aktiv für seine Belange einzusetzen.
Viele Menschen brauchen ein*e Betreuer*in.
Sie sind gefragt - Ihre persönlichen Lebenserfahrungen, Ihr Engagement, Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für einen anderen Menschen einzusetzen!

Wer hilft dem*der Betreuer*in?

Als gesetzliche*r Betreuer*in eines anderen Menschen werden Sie mit Fragen medizinischer, rechtlicher oder lebenspraktischer Art konfrontiert? Sie benötigen Rat oder Hilfe? Oder Sie möchten sich rückversichern oder Ihre Erfahrungen austauschen? Wenden Sie sich an uns! Wir unterstützen Sie gerne und kompetent bei Ihrer Betreuungstätigkeit.

Individuelle Beratungstermine nach Vereinbarung.

Veranstaltungen rund um die rechtliche Betreuung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Was tun bei Unfall, Gebrechlichkeit im Alter oder bei Krankheit? Es gibt Situationen, in denen die Menschen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, die Kündigung ihrer Wohnung oder über ihr Vermögen bestimmen können. Angehörige dürfen ohne Bevollmächtigung nicht stellvertretend entscheiden. Ärzte müssen Entscheidungen treffen, Gerichte müssen ohne Bevollmächtigten einen rechtlichen Betreuer bestellen.

Angehörige dürfen entscheiden, wenn die Wünsche des*r Betroffenen rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung schriftlich festgehalten worden sind.

Die Vereinsbetreuerin Frau Hanne Weißenberg informiert über die wichtigsten Aspekte einer derartigen Verfügung.

Wir informieren hier, sobald der nächste Termin feststeht.

Beratung zur rechtlichen Betreuung

Jeden ersten Donnerstag im Monat, 14 bis 17 Uhr, berät Sie Hanne Weißenberg im Trauzimmer des Rathauses Odenthal.
Auf Anfrage sind auch Termine in Bergisch Gladbach oder Hausbesuche möglich. 
Anmeldung unter Telefon 02202 9835610

Alle Beratungen finden selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.

Flyer "Der ASB-Betreuungsverein für die gesetzliche Betreuung"

Corona-Krise: Wir bieten Telefonberatung und Postversand

Wir möchten darauf hinweisen, dass in der aktuellen Lage eine telefonische Beratung möglich ist. Außerdem senden wir Ihnen auch gerne Informationsmaterialien zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu.

Rufen Sie uns an: 02202 98356-10

Überblick: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Unterlagen für Betreuer*innen

Betreuertreff

In einem kleinen Kreis von Betreuer*innen sowie Bevollmächtigten werden Probleme und Erfahrungen in der rechtlichen Betreuung und der Ausübung der Vollmacht besprochen und Fragen werden beantwortet.

Wir informieren hier, sobald der nächste Termin feststeht.

Ansprechpartner*in

Hanne WeißenbergGeschäftsführerin Betreuungsverein

Arbeiter-Samariter-Bund Betreuungsverein Bergisches Land e.V.
Richard-Seiffert-Straße 14
51469 Bergisch Gladbach

02202 9835610
h.weissenberg(at)asb-bergisch-land.de

Cornelia RoggenkampVereinsbetreuerin

Arbeiter-Samariter-Bund Betreuungsverein Bergisches Land e.V.
Richard-Seiffert-Straße 14
51469 Bergisch Gladbach

02202 9835612
c.roggenkamp(at)asb-bergisch-land.de

Maria AlvesVerwaltung

Arbeiter-Samariter-Bund Betreuungsverein Bergisches Land e.V.
Richard-Seiffert-Straße 14
51469 Bergisch Gladbach

02202 9835611
m.alves(at)asb-bergisch-land.de