Die MDK-Prüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten werden im Auftrag der Landesverbände der sozialen Pflegekassen durchgeführt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft jährlich die Leistungen und die Qualität der Pflege.
Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (§ 15 Abs. 1a SGB XI) aus dem Herbst 2008 werden die gewonnenen Erkenntnisse der MDK-Prüfung in Form von Noten vereinheitlicht und als sogenannte Transparenzberichte von den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Internet veröffentlicht. Diese Vorgehensweise soll in erster Linie mehr Transparenz in der Pflege schaffen, aber auch einen Qualitätswettbewerb der Pflegeeinrichtungen ermöglichen.
Aktueller Transparenzbericht der Sozialstation Bergisch Gladbach vom 09.01.2020
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