Brandschutzhelfer-AusbildungCool bleiben, wenn es heiß wird. - Wir zeigen wie.

Arbeitgeber müssen Personen benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten.

Theorie und Praxis

Gesetzliche Grundlagen sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“).

Der ASB bietet hierfür die entsprechenden Aus- und Fortbildungen an. Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen, gerne auch als eine individuell angepasste Inhouse Schulung. Wir lassen Ihnen gerne ein genau auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot zukommen. 

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Einfach und unkompliziert per Email.

 

Gerne bieten wir Ihnen auch kombinierte Schulungen mit der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe an.

Mehr über unsere Erste-Hilfe-Ausbildung

Bernhard Boeck Ausbildungsleiter Erste Hilfe / Sanitätsdienst, Dozent für die Lehrkräftequalifizierung Erste Hilfe und Sanitätsdienst
Nadine Pätzold Stellvertr. Ausbildungsleiterin Erste Hilfe / Sanitätsdienst

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