Brandschutzhelfer-Ausbildung Cool bleiben, wenn es heiß wird. - Wir zeigen wie.

Arbeitgeber müssen Personen benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten.

Theorie und Praxis

Gesetzliche Grundlagen sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“).

Der ASB bietet hierfür die entsprechenden Aus- und Fortbildungen an. Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen, gerne auch als eine individuell angepasste Inhouse Schulung. Wir lassen Ihnen gerne ein genau auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot zukommen. 

Buchen Sie hier Ihren Kurs. Oder schreiben Sie uns bei Fragen.

Einfach und unkompliziert per Email.

 

Gerne bieten wir Ihnen auch kombinierte Schulungen mit der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe an.

Mehr über unsere Erste-Hilfe-Ausbildung

Ansprechpartner*in

Bernhard BoeckAusbildungsleiter Erste Hilfe / Sanitätsdienst, Dozent für die Lehrkräftequalifizierung Erste Hilfe und Sanitätsdienst

Zentrum für Katastrophenschutz des ASB Bergisch Land e.V.
Auf der Kaule 23-27
51427 Bergisch Gladbach-Refrath

02202 9556666
b.boeck(at)asb-bergisch-land.de

Nadine PätzoldStellvertr. Ausbildungsleiterin Erste Hilfe / Sanitätsdienst

Geschäftsstelle Wuppertal
Zur Werther Brücke 10
42275 Wuppertal

0202 2629211
n.paetzold(at)asb-bergisch-land.de