Kinder im BällebadKinder im Bällebad
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Inklusionshilfe für Kinder mit Behinderung Begleitung & Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

 

 

Teilhabe an Bildung und Ausbildung

Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben oftmals - auch in der Schule, im Kindergarten, in der Uni oder am Ausbildungsplatz - einen erhöhten pflegerischen Bedarf. Oder sie benötigen umfassende Hilfen in allen Lebenslagen, wie z.B. beim An- und Ausziehen, beim Essen in den Pausen oder Hilfestellung bei der Kommunikation.

Dieser zusätzliche Betreuungsbedarf kann aber nicht von den Lehrkräften gedeckt werden. Die Hilfen sind jedoch notwendig, damit die Kinder überhaupt am Unterricht teilnehmen können. Daher setzt der ASB Bergisch Land sogenannte Inklusionshelfer*innen ein. Die Inklusionshilfe kann an allen bestehenden Schulformen geleistet werden.

Begleitung im Alltag

Inklusionshelfer*innen haben die Aufgabe, die zu fördernden Kinder oder Jugendlichen während des gesamten Schul- oder Kindergartenalltages zu begleiten. In der Regel wird eine Einzelbetreuung geleistet. Je nach Hilfebedarf können auch zwei oder drei Kinder in einem Klassenverband von den Schulbegleitern betreut werden. Im Vordergrund der Inklusionshilfe steht immer der individuelle Hilfebedarf der Kinder oder Jugendlichen.

Je nach Unterstützungsbedarf stehen Fachkräfte wie z.B. Heilerziehungspfleger*innen oder Heilpädagog*innen zur Verfügung, oder auch Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst.

In allen Fällen wählt der ASB Bergisch Land die geeigneten Mitarbeiter*innen ganz individuell für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen aus. Denn die Inklusionshilfe ist eine sehr persönliche Tätigkeit, in der Vertrauen eine große Rolle spielt.

Kind in der Schule

Wer trägt die Kosten?

Die Inkusionshilfe ist für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung eine Form der Eingliederungshilfe und wird über den Sozialhilfeträger finanziert (Sozialgesetzbuch XII).

Für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ist das Jugendamt der jeweiligen Stadt zuständig (Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch VIII).

Kooperation mit Eltern und Lehrer*innen

Eine enge Kooperation mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen sowie den Lehrer*innen oder Erzieher*innen der jeweiligen Einrichtungen ist für uns selbstverständlich. Wir bieten jederzeit individuelle Gesprächstermine und weitere Unterstützung an.

Ansprechpartner*in

Ute LanghansLeiterin Abteilung Inklusionshilfen/Schulassistenz - Freiwilligendienste

Geschäftsstelle Bergisch Gladbach
Hauptstr. 86
51465 Bergisch Gladbach

02202 9556655
u.langhans(at)asb-bergisch-land.de

Beate FrankGeschäftsstellen- und Pflegedienstleitung, Ambulante Soziale Dienste und Inklusionshilfen

Geschäftsstelle Burscheid
Hauptstraße 66
51399 Burscheid

02174 60177
b.frank(at)asb-bergisch-land.de

Dominik VogtGeschäftsstellenleitung, Inklusionshilfen / Schulassistenz, Freiwilligendienste

Geschäftsstelle Leverkusen
Kleine Kirchstraße 1-3
51373 Leverkusen

0214 2065785
d.vogt(at)asb-bergisch-land.de